Hauptuntersuchung TÜV-Prüfung


Hauptuntersuchung im Volksmund auch TÜV-Prüfung

Hat auch Ihr Auto bald Geburtstag, und muß zur HU-Prüfung (TÜV)?
(Die Abgasuntersuchung ist seit 1. Januar 2010 in der Hauptuntersuchung integriert)

Da wir die Hauptuntersuchung täglich von DEKRA und TÜV in unserem Hause ausführen lassen, (die AU-Prüfung führen wir selbst und sofort durch) können wir Ihnen auch kurzfristig einen Termin zur Vorstellung Ihres Fahrzeuges anbieten.

Und immer daran denken, daß es aufgrund der Gesetzesregelung seit 01.12.1999 - bei Überziehung des HU-Termins / Monat- ein Bußgeldbescheid verhängt wird, und der Termin auf den fälligen Monat rückdatiert wird.

Hier finden Sie die Bußgelder und Punkte sowie die Strafen für die Terminüberschreitung bei der Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung.
Die Abgasuntersuchung ist seit 1. Januar 2010 in der Hauptuntersuchung integriert.

Für PKW und Krafträder gilt:

Hauptuntersuchung (TÜV) und Abgasuntersuchung (AU)
    Verwarngeld     Bußgeld     Punkte  
Frist für die Hauptuntersuchung überschritten um
• 2 bis 4 Monate 15 - -
• 4 bis 8 Monate - 25 -
• mehr als 8 Monate - 40 2
Fahrzeug zur Nachprüfung nicht rechtzeitig vorgeführt 15 - -
Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), alle Angaben ohne Gewähr


Versäumen Sie es also nicht, heute noch einen Termin mit uns zu vereinbaren, damit wir sofort für Sie und Ihr Auto in Aktion treten können.

Und wer einmal bei uns war, vergißt seinen HU-Termin nicht mehr, da wir Sie eine Woche vor dem Monat der Fälligkeit postalisch Informieren, daß Ihr Fahrzeug wieder Geburstag hat.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wenn Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten.